Tasse sulla busta paga in Germania

Tasse sulla busta paga in Germania

Ecco una lista di siti web da consultare e varie informazioni su come é fatta e quali voci riporta una busta paga tedesca

Link utili

- http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/brutto-netto-rechner-was-von-ihrem-lohn-noch-uebrig-bleibt-a-223811.html

- http://www.parmentier.de/steuer/wagetax_.htm

Lohnsteuerklasse / Classi di tassazione

    • Lohnsteuerklasse I

    • In die Steuerklasse I fallen die folgenden Arbeitnehmer:

      • Ledige, Verheiratete/Verpartnerte, deren Ehegatte/Lebenspartner beschränkt steuerpflichtig ist, Verheiratete/Verpartnerte, die dauernd getrennt leben, auch Verwitwete (ab dem übernächsten Jahr nach dem Tod des Ehepartners/Lebenspartners) oder Geschiedene.Die Zahl der Kinderfreibeträge wird auf der Lohnsteuerkarte eingetragen.

    • Lohnsteuerklasse II

      • Die Steuerklasse II gilt für Alleinerziehende, bei denen die Voraussetzungen der Steuerklasse I vorliegen und die Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende haben.

      • Für Verwitwete mit mindestens einem Kind gilt diese Steuerklasse ab beginn des Monats, der auf den Sterbemonat der Ehegattin bzw. des Ehegatten folgt. Allerdings wirkt hier das sogenannte Gnadensplitting.

      • Das Gnadensplitting bewirkt, dass auch im Jahr nach dem der Ehegatte verstorben ist, der niedrigere Steuertarif der Zusammenveranlagung zurAnwendung kommt.

    • Lohnsteuerklasse III

    • Die Steuerklasse III gilt für folgende Arbeitnehmer:

      • Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartner, die nicht dauernd getrennt leben und nicht die Steuerklasse IV gewählt haben. Der ebenfalls berufstätige Ehepartner/Lebenspartner erhält dann die Steuerklasse V. Auch wenn der andere Partner nicht berufstätig oder selbstständig ist, wird die Lohnsteuerklasse III zugewiesen.

      • Verwitwete bis zum Ende des auf den Tod des Ehegatten/Lebenspartners folgenden Kalenderjahres.

    • Der verstorbene Ehegatte/Lebenspartner muss zum Zeitpunkt seines Todes unbeschränkt einkommensteuerpflichtig gewesen sein. Die Ehegatten/Lebenspartner dürfen bis zum Zeitpunkt des Todes nicht dauernd getrennt gelebt haben.

    • Lohnsteuerklasse IV

      • In die Steuerklasse IV fallen verheiratete/verpartnerte Arbeitnehmer, wenn beide Partner unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben. Wenn allerdings für einen Partner eine Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse III ausgestellt wurde, fällt der andere nicht in Steuerklasse IV, sondern in Steuerklasse V. Ehegatten/Lebenspartner, die beide berufstätig sind, können die Steuerklasse einmal im Jahr ändern lassen (§ 39 Abs. 6 EStG).

      • Die Lohnsteuerklassen IV/IV (im Gegensatz zu III/V) sollten von Ehegatten/Lebenspartnern gewählt werden, bei denen beide ungefähr gleich viel verdienen. Da jedoch bei Steuerklasse IV/IV – vor allem bei stark unterschiedlichen Einkommen der Partner – während des Jahres zu viel Steuer einbehalten wird, führt in der Regel die Abgabe einer Steuererklärung zu einer Steuererstattung.

Se sei sposato e lavori in Germania, sei in Steuerklasse III. Punto. Anche se il coniuge vive in un altro paese. La Anmeldung della famiglia, infatti, riguarda "Ansprüche auf Sozialleistungen / diritti a sussidi sociali dei familiari", ma la Steuerklasse di assegnazione betrifft direttamente la persona che lavora (e la sua situazione familiare. Non quella dei familiari coinvolti). Se divorzi, torni automaticamente in Steuerklasse I. Se però divorzi e ti restano i figli, vai in II. Fra divorzio e nuova solitudine, tuttavia, intercorre un periodo di "Trennung / separazione": ebbene, per tutto il periodo di separazione (in Germania, un anno), resti in Steuerklasse III. Se però -per qualsiasi motivo- uno dei divorziandi (separati, ma non ancora divorziati) decide di cambiare Steuerklasse per qualsiasi motivo, anche l'altro deve cambiare. Se divorzi, in Germania, non hai nessun obbligo di informare lo Standesamt. Tuttavia, lo diventa, nel momento che sei obbligato a comunicare il tuo nuovo stato familiare per ragioni fiscali e, comunque, se ti trasferisci.

Ringraziamo Carmen De Leo e Gian Maria Raimondi per le preziose informazioni.